Im Rahmen ihrer freiwilligen Tätigkeit übernehmen Freiwillige teilweise anfallende Kosten. Für diese effektiven Auslagen wie die Benutzung des öffentlichen Verkehrs, Essen, Porti, Fotokopien, Telefonanrufe usw. sollten Spesenentschädigungen ausbezahlt werden.
Zur Regelung der Spesenentschädigungen sollte ein Spesenreglement erstellt und den Freiwilligen kommuniziert werden.
Falls Freiwillige auf die Auszahlung der Spesenentschädigung verzichten möchten, sollten diese als Spende an die Organisation deklariert werden (mit den entsprechenden Dank an die freiwillige Person).
Lohnausweis
Für rein effektive Spesenentschädigungen muss Freiwilligen kein Lohnausweis ausgestellt werden und sie sind somit nicht steuerpflichtig.
Lohnausweis für die Steuererklärung: Wenn Sie Ihren Freiwilligen Spesen pauschal vergüten und nicht über ein von der Steuerbehörden genehmigtes Spesenreglement verfügen, müssen Sie ein Lohnausweis ausfüllen und den Pauschalbetrag unter Punkt 12.2 angeben.
Was tun bei Fragen?
Bei Fragen dazu sind unterschiedliche Stellen zu kontaktieren:
- Rotkreuz-Kantonalverbände: Auskunft erteilt das Kompetenzzentrum Freiwilligenarbeit (volunteer(at)redcross.ch)
- Rotkreuz-Rettungsorganisationen: Kontaktieren Sie Ihre Zentralorganisation für Fragen zu Spesen
- Bei allgemeineren Fragen: Kompetenzzentrum Freiwilligenarbeit (volunteer(at)edcross.ch)