Im näheren Umfeld einer Organisation gibt es oft weitere Organisationen, die vollumfänglich oder in Teilbereichen die gleichen Ziele verfolgen und gleiche Aufgaben zu erfüllen haben. Deshalb bietet es sich an durch Kooperationen Ressourcen zu sparen. Gleichzeitig kann man durch einen gemeinsamen Auftritt eine stärkere Wirkung erzielen und Synergieeffekte nutzen (vgl. Schwarz/Purtschert/Giroud/Schauer 2005: 274).
Eine Kooperation oder Zusammenarbeit mit anderen sollte für alle Beteiligten gewinnbringend sein. Allerdings bringen Kooperationen auch Herausforderungen mit sich, die sich nicht erfolgreich oder sogar nachteilig auf die Kooperationspartner auswirken können. Deshalb sollten Kooperationen wohl geplant werden. Kooperationen haben folgende Merkmale (vgl. Reifenhäuser/Reifenhäuser 2013: 84):
- Sie bestehen über eine bestimmte Zeit.
- Sie regeln die Rechten und Pflichten der Kooperationspartner.
- Sie ermöglichen neben der formalen Seite auch die informelle Begegnung der Kooperationspartner.
- Es sollte für den Fall des späteren Konflikts bei Vereinbarung der Kooperation eine Regelung getroffen sein, bsp. neutrale Ombudsstelle, Mediation, gerichtliche Klärung.
Kooperationen unterliegen immer formalen Voraussetzungen, die verhandelt und festgehalten werden sollten in Vereinbarungen. Diese schliessen aus, dass der Gegenstand der Kooperation durch individuelle Auslegung im Verlauf der Zeit verändert wird und damit Konflikte entstehen (vgl. Reifenhäuser/Reifenhäuser 2013: 84).